EANS-Adhoc: Triplan AG / Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig, Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG endgültig abgewiesen
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 01.09.2009 Bad Soden, den 01. September 2009: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungsklagen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 ...