EANS-Adhoc: Klöckner & Co SE: Französisches Berufungsgericht reduziert das von der Kartellbehörde verhängte Bußgeld von 169 auf 23,5 Mio. Euro
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 21.01.2010 Duisburg, 21. Januar 2010 - Das französische Berufungsgericht (Cour d'Appel de Paris) hat gestern Abend bekannt gegeben, dass es die von ...