Zuchthaus für die Raser von Gelfingen
Luzern (ots) - Das Luzerner Kriminalgericht hat die beiden Raser, die in Gelfingen (LU) im September 1999 den Tod zweier Jugendlicher verursacht haben, zu je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie werden für fünf Jahre des Landes verwiesen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von vier Jahren. Die verurteilten haben Verfahrenskosten sowie Parteientschädigungen in der Höhe von rund 26'000.- bzw. 21'000.- ...