Botschaft zur Verlängerung der dringlichen
Massnahmen bei der Umsatzabgabe verabschiedet Bern (ots) - Wegen Verzögerungen beim Steuerpaket 2001 können die Bestimmungen zur Umsatzabgabe nicht wie geplant auf den 1. Januar 2003 ins ordentliche Recht übergeführt werden. Der Bundesrat hat deshalb eine Botschaft zur Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2005 verabschiedet. In seiner Botschaft zum Steuerpaket 2001 vom 28. Februar 2001 schlug der ...