Finalitätsgesetz geplant
Vaduz (ots) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Finalitätsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit diesem Gesetz trägt die Regierung ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 98/26/EG Rechnung. Die Richtlinie dient dem Schutz der Teilnehmer von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie deren Betreiber und Verrechnungsstellen im Falle des wirtschaftlichen Zusammenbruchs eines der Teilnehmer. Neben diesem ...