Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Fristenregelung tritt am 1. Oktober in Kraft
Bern (ots) - 12.09.2002. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Fristenregelung auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Ab diesen Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches betreffend den Schwangerschaftsabbruch. Der Schwangerschaftsabbruch ist künftig straflos, wenn ihn die Frau in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. ...