LTV Gelbe Seiten: Adressbuchschwindler - Gerichtsentscheid gegen B und P
Zürich (ots) - Das Handelsgericht des Kantons Zürich verbietet ein irreführendes Offertformular, das unaufgefordert und massenweise für den Abschluss von Insertionsverträgen verschickt wird. B und P Dienstleistungen GmbH ( www.ch-telefon.ch ) verletzte seit vielen Jahren mit dem Versand ihres Formulars für einen Eintrag in ein online Telefonverzeichnis das ...