ikr: Regierung beschliesst Änderung der Ärzteverordnung per 1. Januar 2016
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2015 eine Abänderung der Ärzteverordnung beschlossen. Die von der Ärzteschaft im Rahmen des Notfalldienstes zu leistenden Pflichten werden verbindlich festgelegt. Das Ärztegesetz verpflichtet alle Ärzte mit einer Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Bedarfsplanung) zur ...