Kommentar zum Raubkunsturteil des BGH
Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat bei der Auslegung der Gesetze am Freitag mehr historischen Instinkt bewiesen als das Deutsche Historische Museum: Man könne der vom NS-Staat beraubten Familie nicht vorwerfen, dass sie mit ihren Rückgabeforderungen zu spät kommt, wenn sie zur rechten Zeit gar nichts zurückfordern konnte, weil alle die Plakatsammlung für zerstört hielten. Das DHM hat nun erheblichen ...