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  • 13.11.2001 – 15:35

    24 Monate Gewährleistung für Fahrzeuge

    Urdorf (ots) - Am 1. Januar 2002 treten im EU-Raum neue Gewährleistungsrichtlinien in Kraft, die unter anderem auch die Gewährleistung für Automobile beinhalten. Mit sofortiger Wirkung führt Renault für alle Neufahrzeuge, die seit dem 1. November 2001 immatrikuliert wurden, auch in der Schweiz eine zweijährige Gewährleistungsfrist ein. Damit passt Renault seine Bedingungen bereits zwei Monate ...