ikr: Deregulierung bei den Aufzugsanlagen
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Juni 2015 die Bauverordnung abgeändert. Mit der Abänderung der Bauverordnung wird die Bewilligungspflicht für Aufzugsanlagen aufgehoben. Konkret werden hierzu die Artikel 49 Abs. 2 bis 7 und Art. 67 Abs. 1 Bst. m und n aufgehoben. Bisher sind Aufzugsanlagen einem gesonderten Genehmigungsverfahren unterzogen worden. Zusätzlich wurden sie von einer externen ...
