EANS-Adhoc: JoWooD Entertainment AG klagt auf Bezahlung von EUR 2,36 Mio aus dem Titel der Differenzhaftung des Sacheinlegers
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 05.01.2011 Die an der Wiener Börse notierte JoWooD Entertainment AG (ISIN AT0000747357) brachte heute Klage gegen KOCH Media GmbH ein. Mit der Klage begehrt JoWooD ...