ikr: Lockerung der Prüfpflicht für Kleinstunternehmen
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2019 den Bericht und Antrag betreffend eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet. Ziel ist es, Kleinstunternehmen von der Prüfpflicht ihrer Jahresabschlüsse zu befreien. Das geltende liechtensteinische Recht sieht vor, dass alle Kleinunternehmen einer eingeschränkten Prüfpflicht hinsichtlich ihrer Jahresabschlüsse ...