Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zur Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist verabschiedet. Im aktuellen Informationszeitalter, geprägt durch fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung, erscheint die geltende allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von ...