ikr: Steuererklärung 2012
Vaduz (ots/ikr) - In den nächsten Tagen werden den steuerpflichtigen natürlichen Personen in Liechtenstein die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2012 durch die Gemeindesteuerkassen zugestellt. Frist zum Einreichen der Steuererklärung Die Steuerpflichtigen haben die Steuererklärung samt Beilagen bis zum 12. April 2013 bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde (Wohnsitz per 31.12.2012) einzureichen. Die Steuererklärung kann händisch - oder einfacher mit ...