Erneutes Freilandhaltungsverbot für das Geflügel auf unbestimmte Zeit ab Montag, 20. Februar 2006, und Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen
Luzern (ots) - Der Bundesrat hat heute erneut ein Freilandhaltungsverbot für Geflügel beschlossen. Ab dem 20. Februar muss Geflügel bis auf weiteres in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel das Vogelgrippevirus in die Schweizer ...