pharmaSuisse: Apotheken-Tarifvertrag - Patientensicherheit im Vordergrund
Bern-Liebeld (ots) - Der Tarifvertrag ist ausschliesslich für hochwirksame Medikamente gültig, die vom Arzt verschrieben werden müssen und welche die Krankenversicherung rückvergütet* (Liste A und B). Das gesamte übrige Sortiment der Apotheke inklusive aller Produkte in der Selbstmedikation sind vollständig ausgenommen. Bei diesen Produkten beziehen Sie die ...